Sonderschulung

Neu stellt der Kanton den Gemeinden die Kostenanteile für die Sonderschulung in Rechnung. Die Gemeinden zahlen ab dem 1. Januar 2022 keine Versorgertaxen mehr an die Sonderschulen, sondern erhalten vom Volksschulamt (VSA) eine Rechnung für die ab dem Kalenderjahr 2022 platzierten Sonderschülerinnen und Sonderschüler. Die bisher durch die Sonderschulen erhobenen Versorgertaxen entfallen. Der Kanton übernimmt die Vorfinanzierung der Sonderschulen. Die Kosten der Sonderschulung werden gemeinsam vom Kanton (35%) und den Gemeinden (65%) getragen. Das VSA ermittelt den Gemeindeanteil pro platzierter Sonderschülerin oder platziertem Sonderschüler. Von den Gemeinden alleine zu tragen sind die Transportkosten sowie Betreuungskosten ausserhalb der vorgegebenen Öffnungszeiten. 

Sonderschulung in Kombination mit Heimpflege (Schulheime)

Für die Heimpflege benötigt es neu zudem, nebst der Zuweisung zur Sonderschulung, eine Kostenübernahmegarantie (KÜG) des Amtes für Jugend und Berufsberatung (AJB). 

Der Eintritt kann nur mit vorliegender Kostenübernahmegarantie erfolgen. 

Verpflegungsbeiträge

Tagessonderschüler

Die Gemeinde verrechnet den Eltern oder den sozialen Behörden monatlich einen Verpflegungsbeitrag von CHF 10.00 / Mittagessen. Diese Angaben erhält die Gemeinde von der Kinderadministration des Schulinternats Ringlikon. 

Tagessonderschüler in Kombination mit Heimpflege

An Tagen, an denen eine Hauptmahlzeit (Mittag- und/oder Nachtessen) eingenommen wird, werden den Eltern oder den Sozialen Diensten CHF 25.00 / Tag von uns in Rechnung gestellt, dies erfolgt ebenfalls monatlich. 



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